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Arbeitsrecht

"Gerade arbeitsrechtliche Streitigkeiten treffen uns an empfindlicher Stelle. Hier gilt es durch solide anwaltliche Tätigkeit eine gute Balance wiederherzustellen."

Jeder von uns kommt im Laufe seines Arbeitslebens immer wieder mit arbeitsrechtlichen Vorschriften und Fragestellungen in Berührung. Dabei kennt das Arbeitsrecht zwei Parteien, den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Oftmals befindet sich aber gerade der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber in der spürbar unterlegenen Position. Hierfür bietet das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz an.

Das Arbeitsrecht teilt sich dabei in zwei große Bereiche, das Individualarbeitsrecht, das sich mit den Arbeitsbedingungen des Einzelnen befasst (z.B. Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, Anspruch auf Teilzeitarbeit, Abwicklung von Arbeitsverhältnissen etc.) und das Kollektivarbeitsrecht, das die Verhältnisses der Arbeitnehmer als Kollektiv (Gruppe) zu einem oder einer Gemeinschaft von Arbeitgebern regelt (z.B. Tarifverträge).

In meiner Kanzlei ist das Augenmerk auf das Individualarbeitsrecht gerichtet. Gerade individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten treffen die Beteiligten oft an empfindlicher Stelle, hier gilt es durch eine solide anwaltliche Beratung die Balance wiederherzustellen. Erfahrungen im Arbeitsrecht konnte ich nicht nur bereits im Studium, sondern auch durch meine frühere Tätigkeit als Personalleiterin sammeln. Darüber hinaus habe ich mein Wissen hierzu durch Vorträge zu den Themen Vertragsgestaltung, Kündigung und insbesondere Kündigungsschutz bereits weitergeben dürfen.

Ich berate und vertrete Sie gerne zu Fragen rund um den Arbeitsplatz, sprechen Sie mich an!