Arbeitsrecht
"Gerade arbeitsrechtliche Streitigkeiten treffen uns an empfindlicher Stelle. Hier gilt es durch solide anwaltliche Tätigkeit eine gute Balance wiederherzustellen."
Jeder von uns kommt im Laufe seines Arbeitslebens immer wieder mit arbeitsrechtlichen
Vorschriften und Fragestellungen in Berührung. Dabei kennt das Arbeitsrecht zwei Parteien, den
Arbeitgeber und den Arbeitnehmer. Oftmals befindet sich aber gerade der Arbeitnehmer
gegenüber dem Arbeitgeber in der spürbar unterlegenen Position. Hierfür bietet das Arbeitsrecht
dem Arbeitnehmer einen besonderen Schutz an.
Das Arbeitsrecht teilt sich dabei in zwei große Bereiche, das Individualarbeitsrecht, das sich mit
den Arbeitsbedingungen des Einzelnen befasst (z.B. Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag,
Kündigungsschutz, Anspruch auf Teilzeitarbeit, Abwicklung von Arbeitsverhältnissen etc.) und das
Kollektivarbeitsrecht, das die Verhältnisses der Arbeitnehmer als Kollektiv (Gruppe) zu einem
oder einer Gemeinschaft von Arbeitgebern regelt (z.B. Tarifverträge).
In meiner Kanzlei ist das Augenmerk auf das Individualarbeitsrecht gerichtet. Gerade
individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten treffen die Beteiligten oft an empfindlicher Stelle,
hier gilt es durch eine solide anwaltliche Beratung die Balance wiederherzustellen. Erfahrungen
im Arbeitsrecht konnte ich nicht nur bereits im Studium, sondern auch durch meine frühere
Tätigkeit als Personalleiterin sammeln. Darüber hinaus habe ich mein Wissen
hierzu durch Vorträge zu den Themen Vertragsgestaltung, Kündigung und insbesondere
Kündigungsschutz bereits weitergeben dürfen.
Ich berate und vertrete Sie gerne zu Fragen rund um den Arbeitsplatz, sprechen Sie mich
an!