Pferderecht
"Als passionierte Reiterin fließt mein Gespür für die oftmals sensible Beziehung zwischen Mensch und Pferd in meine anwaltliche Tätigkeit mit ein."
Das Pferderecht unterliegt mit all seinen Facetten dem allgemeinen Zivilrecht. Es ist kein
spezielles Rechtsgebiet für das etwa eigene Normen existieren, wie es beispielsweise im Straf- oder
Arbeitsrecht der Fall ist. Dennoch hat sich im Laufe der Jahre auch hierzu eine umfängliche
Rechtsprechung entwickelt, die die Belange von Reiter und Pferd erfasst und eine
Orientierungshilfe in der Beratung bietet.
Als Pferdeliebhaberin und aktive Freizeit- und Dressurreiterin fiel mir die Entscheidung auch auf
dieses Rechtsgebiet mein besonderes Augenmerk zu richten, nicht schwer, hat es doch den
angenehmen Aspekt, Hobby und Beruf miteinander zu verbinden. Für meine Mandanten bedeutet
es, dass ich die notwendige Sensibilität mitbringe, die sich in der Beziehung zwischen Mensch
bzw. Reiter und Pferd oftmals widerspiegelt. Außerdem bin ich mit den Begrifflichkeiten und
Eigenarten rund ums Pferd vertraut.
Ich berate und vertrete Sie gern, egal ob es darum geht einen
Pferdekaufvertrag abzuschließen und bereits im Vorfeld entscheidende Weichen zu stellen, oder
sich nach dem Pferdekauf Unannehmlichkeiten in Form von Krankheiten oder Eignungsmängel
ergeben, die nun einer Klärung bedürfen. Ebenso berate ich Sie gern, wenn es um Fragen rund
um Einstellerverträge, Reitbeteiligungen, Tierarzthaftung, Hufschmiedhaftung oder sonstige
Tierhalter- oder Haftungsfragen geht, um hier nur einige wichtige Themen beispielhaft zu
nennen.
Dabei habe ich auch hier den Kosten-Nutzen-Aspekt im Blick und informiere Sie, wenn ein Rechtsstreit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten keinen Sinn macht.
Sprechen Sie mich gerne an!