Betreuungen
"Manchmal reicht ein kleiner Anstoß der richtigen Hilfen, um wieder mehr Lebensqualität zur erlangen."
Betreuungsfälle sind äußerst vielfältig, sie betreffen Menschen jeden Alters in den
unterschiedlichsten Lebenssituationen. Voraussetzung für die Bestellung einer Betreuung
durch das Betreuungsgericht nach § 1896 BGB ist dass ein volljähriger Mensch auf
Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Dabei
wurde das Betreuungsrecht 1992 grundlegend reformiert. Man wollte weg vom Image des
"entmündigten Menschen" und hat die Rechte betreuter Menschen umfangreich gestärkt.
Ich verstehe Betreuung im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Manchmal reicht ein kleiner
Anstoß der richtigen Hilfen, eine Begleitung auf Zeit, um wieder mehr Lebensqualität zu
erlangen. Mein Ziel ist es den betreuten Menschen, wenn objektiv möglich, auf dem Weg
in ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben zu unterstützen. Aus diesem
Grund wird auch das Vorliegen der Voraussetzungen einer gerichtlich bestellten
Betreuung regelmäßig vom Amtsgericht überprüft.
Bei Fragen rund um das Thema Betreuungen sprechen Sie mich gerne an.